B-VG: Art 131 Abs 2 (Amtsbeschwerde vor dem VwGH)
VwGG: § 26 Abs 1 Z 4 (Lauf der Beschwerdefrist bei Amtsbeschwerden ab der aufgrund der Verwaltungsvorschriften erfolgten Zustellung an das beschwerdebefugte Organ, sonst ab dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung durch dieses)