BundesvergabeG 2006: Art 131 Abs 1 (Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung; inhaltliche Erfordernisse; ua Begründung; Maßstab Möglichkeit, einen begründeten Nachprüfungsantrag einzubringen; Rahmenvereinbarung, Auswahlentscheidung; das Verfahren über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung beendende, gesondert anfechtbare Entscheidung; erforderliche Begründungstiefe; nicht jedes vom Bieter vermisste Begründungselement führt zur objektiven Rechtswidrigkeit der Entscheidung)