UVP-G 2000 idF BGBl I 2012/77: § 3 Abs 7 (Feststellungsverfahren über Umweltverträglichkeitspflicht; Parteien, unter anderem die Standortgemeinde; keine subjektiv-öffentlichen Rechte der Standortgemeinde, Formalpartei; Materialgewinnungsstätte; Standortgemeinde, Geltendmachung der Einhaltung des objektiven Rechts; ausreichende Einzelfallprüfung; keine Verletzung europäischen Rechts)