AlVG: § 8 Abs 2 (Arbeitsfähigkeit; Anordnung einer ärztlichen Untersuchung durch die regionale Geschäftsstelle; Zulässigkeit nur bei begründeten und konkretisierten Zweifeln an Arbeitsfähigkeit; Beurteilung des Erfordernisses einer fachärztlichen Untersuchung nur durch den Arzt für Allgemeinmedizin; kein Erfordernis der Zuweisung zur Untersuchung mittels Bescheid)
VwGH 11. 12. 2013, 2013/08/0228