GSVG: § 2 Abs 1 Z 4 (Pflichtversicherung; Erlassung des Einkommensteuerbescheids nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens; als Insolvenzforderungen zu qualifizierende Beitragsforderung)
Insolvenzordnung: § 46 Abs 1 Z 2 (Masseforderungen; der "die Abgabepflicht auslösende Sachverhalt" ist bei Beiträgen aufgrund einer Pflichtversicherung schon mit der Erzielung von Einkünften aufgrund der Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit verwirklicht)