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VwGH 29. 1. 2014, 2012/08/0227 (Sozialversicherung)

VwGHSozialversicherungZfV 2014/914ZfV 2014, 583 Heft 4 v. 16.9.2014

BUAG: § 25a Abs 7 (Haftung des Vertreters juristischer Personen im Rahmen ihrer Vertretungsmacht für Zuschläge bei schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten; mangelnder faktischer Einfluss auf die Geschäftsführung schließt Verschulden nicht aus; Gleichbehandlungspflicht des Schuldners; Eröffnung eines Insolvenzverfahrens; Nichtberücksichtigung erfolgreich angefochtener Zahlungen; ausreichendes Vorbringen des Vertreters zur Gläubigergleichbehandlung)

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