AlVG: § 21 Abs 1 (Grundbetrag; Beurteilung der für die Höhe des Arbeitslosengeldes maßgeblichen Umstände nach der Sach- und Rechtslage am Tag der Antragstellung)
VwGH 11. 12. 2013, 2012/08/0079
1. Nach der stRsp des VwGH (VwGH 19. 1. 1999, 98/08/0310) sind Ansprüche auf Arbeitslosengeld – sofern der Gesetzgeber nichts anderes anordnet – zeitraumbezogen zu beurteilen. Dies bedeutet, dass die für das Entstehen und das Erlöschen des Anspruches auf Arbeitslosengeld jeweils geltende Rechtslage zeitraumbezogen maßgebend ist. Die Beh hat daher die Sachlage und Rechtslage ab Antragstellung bis zur Erlassung des B – gem § 66 Abs 4 AVG bis zur Erlassung des BerufungsB – zu berücksichtigen (VwGH 22. 10. 2004, 2002/08/0073 = ZfV 2006/441).