AVG § 2 (sachliche Zuständigkeit der Behörden; Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörden)
Seite 573
SPG: § 14 (örtlicher Wirkungsbereich der Sicherheitsbehörden in Angelegenheiten der Sicherheitspolizei, Ausnahmen Vorbehalte von Bundesminister oder Sicherheitsdirektor)