GlücksspielG: § 2 Abs 3 (Glücksspielautomat; Ausspielung mit Glücksspielautomaten; Glücksspiel mit mehreren Spieletappen und Abspielen von Musik; Gerätebezeichnung "Fun-Wechsler" oder "Global Tronic Money Changer" unmaßgeblich)
VwGH 15. 3. 2013, 2012/17/0256
1. Nach VwGH 28. 6. 2011, 2011/17/0068 = ZfVB 2011/1680, (zu einem vergleichbaren Glücksspielautomaten) vermag die Frage, welches Musikstück vor dem Weiterspielen zur allfälligen Realisierung eines Gewinnes abgespielt wird und ob es diesbezüglich eine Auswahlmöglichkeit gibt oder nicht bzw ob überhaupt ein Musikstück gespielt wird, an dem Umstand nichts zu ändern, dass dem Spieler die Möglichkeit geboten wird, nach Einsatzleistung einen Gewinn zu erzielen.