MeldeG: § 1 Abs 7 (Hauptwohnsitz; an jener Unterkunft, an der er sich in der erweislichen oder den Umständen erschließbaren Absicht niedergelassen hat, diese zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zu machen; Indizien für Nutzung lediglich als Ferienwohnsitz; Hauptwohnsitz der Ehegattin in anderer Gemeinde)
§ 17 Abs 1 (Reklamationsverfahren; Entscheidung, ob ein in Gemeinde Gemeldeter dort weiterhin seinen Hauptwohnsitz hat)