FPG: § 31 Abs 1 Z 2 (rechtmäßiger Aufenthalt; Wiedereinreisesichtvermerk; Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt-EG"; Inkrafttreten des NAG; Rückkehrentscheidung)
§ 52 Abs 1 (ebenso)
NAG: § 20 Abs 4 (Inkrafttreten des NAG; zeitlicher Geltungsbereich; kein Erlöschen eines Aufenthaltstitels; unbefristet gültiger Wiedereinreisesichtvermerk; Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt-EG; rechtmäßiger Aufenthalt; Rückkehrentscheidung)