FPG idF BGBl I 2009/135: § 56 (Ausweisung; unbefristeter Aufenthaltstitel; "Daueraufenthalt – Familienangehöriger"; langfristig aufenthaltsberechtigter Drittstaatsangehöriger"; schwere Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit; strafgerichtliche Verurteilungen; Gefährdungsprognose)