FPG: § 52 Abs 1 (Rückkehrentscheidung; Interessenabwägung; überlange Dauer des Asylverfahrens; mehr als zehnjähriger Aufenthalt; soziale und berufliche Integration; österreichisches Sprachdiplom Stufe A2; Beschäftigungszusage; fehlende Beschäftigungsbewilligung; Integration in Kirchengemeinde; Unterstützungserklärungen)
§ 61 (ebenso)