BDG: § 95 Abs 2 (Zusammentreffen von gerichtlich oder verwaltungsbehördlich strafbaren Handlungen mit Dienstpflichtverletzungen, Tatsachenfeststellung eines Strafgerichtes, Bindungswirkung)
§ 114 Abs 2 (Strafanzeige, Unterbrechung des Disziplinarverfahrens; unterschiedlicher historischer Geschehensablauf)