Satzung der Versorgungseinrichtung der Rechtsanwaltskammer Wien, Teil B: Zusatzpension (Satzung/Zusatzpension): § 3 Abs 2 (Altersrente; Berechnung; verbuchte Beiträge und erzielte Veranlagungsergebnisse; jährliche Anpassung nach den Veranlagungsergebnissen, keine bescheidmäßige Festsetzung)
VwGH 19. 9. 2013, 2011/01/0002