AuslBG: § 1 Abs 2 lit m (Anwendungsbereich, Ausnahmen, drittstaatsangehöriger Ehepartner; fehlender Aufenthaltstitel)
§ 2 Abs 2 (Beschäftigung, Begriff, Verneinung eines Gefälligkeitsdienstes, Entgeltlichkeit)
§ 2 Abs 4 (ebenso, wahrer wirtschaftlicher Gehalt)