AZG: § 10 Abs 3 (Berechnung des Überstundenzuschlags; Auslegung des Begriffs "Normallohn"; Berücksichtigung von Nachtarbeitszulagen)
Kollektivvertrag für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe: Punkt 14 lit a (Jahresremuneration; Beschränkung mit der Höhe "des tatsächlich ins Verdienen gebrachten Lohns"; Berücksichtigung von variablen Bestandteilen; Berücksichtigung von Nachtarbeitszuschlägen)