ORF-G idF BGBl I 2012/15: § 4f Abs 2 Z 25 (Bereitstellung weiterer Online-Angebote; Verbote der Bereitstellung im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Auftrages; "sowie Verlinkungen zu und sonstige Kooperationen mit diesen, ausgenommen im Zusammenhang mit der eigenen tagesaktuellen Online-Überblicksberichterstattung"; verfassungswidrige Einschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit und der Rundfunkfreiheit)