VfGH 27. 9. 2013, U 2234-2239/2012
Verletzung des 1-und 2.-Bf im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander soweit damit die Abweisung ihrer Beschwerde betreffend die Ausweisung aus dem österreichischen Bundesgebiet in die Russische Föderation ausgesprochen wird wegen fehlender Ermittlungen zur konkreten Situation der minderjährigen Beschwerdeführer.