VfGH 13. 3. 2013, U 1416/12
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Nichtzuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten und Ausweisung des Bf nach Afghanistan, fehlende Ermittlungen zur Lage in der Herkunftsregion des Bf.