VfGH 6. 3. 2013, U 1325/12
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Nichtzuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten und Ausweisung nach Afghanistan; keine nachvollziehbare Begründung hinsichtlich der Rückkehrmöglichkeit des Bf in seine Heimatprovinz Nangarhar.