VfGH 13. 9. 2013, U 370/2012
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Nichtzuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten und Ausweisung des Bf nach Afghanistan, fehlende Ermittlungen zur Lage in der Herkunftsregion des Bf.