VfGH 6. 6. 2013, U 144/2013
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Nichtzuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten und Ausweisung nach Afghanistan; Fehlen eigener Länderfeststellungen; keine Auseinandersetzung mit der Sicherheitslage in der Heimatregion des Beschwerdeführers, Afghanistan.