Wr DienstO 1994 § 14 (Anrechnung von Zeiten für die Vorrückung; Unbedenklichkeit der unterschiedlichen Anrechnung von Lehr- und Ausbildungszeiten, Unbedenklichkeit des Optionenmodells)
§ 46 (Ausmaß des Erholungsurlaubes)
§ 115l (Übergangsbestimmungen, Neufestsetzung des historischen Vorrückungsstichtages)