AsylG 2005: § 3 (Status des Asylberechtigten, Flüchtlingsbegriff)
§ 8 Abs 1 (subsidiärer Schutz)
§ 10 Abs 2 Z 2 (Ausweisung, Unzulässigkeit bei Verletzung von Art 8 EMRK, Kriterien; Erfordernis einer Interessenabwägung, Ausweisung von Familienangehörigen; familiäre Beziehung unter Erwachsenen, Schutz des Art 8 Abs 1 EMRK wenn zusätzliche Merkmale der Abhängigkeit vorliegen, fehlende Ermittlungen zur Beziehungsintensität zwischen dem erwachsenen Beschwerdeführer und seiner in Österreich subsidiär schutzberechtigten Mutter)