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VfGH 12. 6. 2013, U 485/2012 (Asylwesen)

VfGHAsylwesenZfV 2014/713ZfV 2014, 442 Heft 3 v. 3.7.2014

AsylG 2005: § 3 (Status des Asylberechtigten, Flüchtlingsbegriff)

§ 8 Abs 1 (Status des subsidiär Schutzberechtigten, Kirgisistan)

§ 10 Abs 2 Z 2 (Ausweisung, Unzulässigkeit bei Verletzung von Art 8 EMRK, Kriterien; Erfordernis einer Interessenabwägung, familiäre Beziehung unter Erwachsenen, Schutz des Art 8 Abs 1 EMRK, wenn zusätzliche Merkmale der Abhängigkeit vorliegen; Dauer des vorliegenden Asylverfahrens von drei Jahren, hervorragende Deutschkenntnisse, Hauptschulabschluss, erfolgreicher Besuch einer HTL, österreichischer Freundeskreis und österreichische Freundin, Ausweisung zulässig)

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