WaffG: § 8 Abs 6 (Entziehung eines Waffenpasses und einer Waffenbesitzkarte; waffenrechtliche Verlässlichkeit; Mitwirkungsverpflichtung; Zweifel an sicherer Verwahrung der Waffen; Überprüfung der sicheren Verwahrung des aktuellen Besitzstandes der Waffen; Weigerung, derzeit nicht benützten Tresor herzuzeigen) § 25 Abs 3 (ebenso)
VwGH 28. 11. 2013, 2013/03/0100 bis 1010