AVG: § 45 Abs 2 (Beweiswürdigung; einander widersprechende Gutachten)
AlVG: § 8 Abs 2 (Arbeitsfähigkeit, als Rechtsfrage von der Behörde zu beurteilende; ärztliche Untersuchung bei Zweifel über die Arbeitsfähigkeit des Arbeitslosen; einander widersprechende ärztliche Gutachten; keine Bindung einzig an das Gutachten der Pensionsversicherungsanstalt)