AVG: § 58 Abs 1 (Bescheid; Bezeichnung; die Auffassung eines Antragstellers, es handle sich bei einem Schreiben um einen Bescheid, oder die Bezeichnung eines Schreibens als Bescheid durch den Antragsteller, verleiht einem Schreiben ohne normativen Inhalt noch keinen Bescheidcharakter)
VwGH 21. 11. 2013, 2011/11/0185