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VwGH 26. 6. 2013, 2011/03/0216, (Verwaltungsverfahren)

VwGHVerwaltungsverfahrenZfV 2014/676ZfV 2014, 425 Heft 3 v. 3.7.2014

AVG: § 66 Abs 2 (Berufung, Aufhebung und Zurückverweisung, Bindungswirkung der Behebungsgründe; Grenze der Bindung, neue Sachlage)

VwGH 26. 6. 2013, 2011/03/0216,

Im Fall eines gem § 66 Abs 2 AVG ergangenen aufhebenden B sind die Verwaltungsbehörden wie auch die GH des öff Rechts an die die Aufhebung tragenden Gründe und die für die Behebung maßgebliche Rechtsansicht - sofern nicht eine wesentliche Änderung der Sach- oder Rechtslage eingetreten ist - gebunden, wobei mit einem solchen B - bei unveränderter Sach- und Rechtslage - auch die Zuständigkeitsordnung in dieser Sache festgelegt ist (VwGH 28. 2. 2013, 2012/07/0014; 19. 12. 2012, 2009/10/0132; 26. 7. 2012, 2011/07/0125; 22. 8. 2012, 2011/17/0323).

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