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VwGH 14. 11. 2013, 2013/21/0187 (Verwaltungsstrafrecht)

VwGHVerwaltungsstrafrechtZfV 2014/674ZfV 2014, 425 Heft 3 v. 3.7.2014

VStG: § 20 (Unterschreiten der Mindeststrafe; Geständnis muss reumütig sein; geringes Einkommen ist nicht von vornherein ein Milderungsgrund)

§ 21 (Absehen von der Strafe; mit 1. 7. 2013 außer Kraft getreten)

§ 45 Abs 1 Z 4 idF Verwaltungsgerichtsbarkeits-AusführungsG 2013 (Absehen von der Einleitung oder Fortführung eines Strafverfahrens, wenn Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes und Intensität seiner Beeinträchtigung durch die Tat und das Verschulden des Beschuldigten gering sind; entspricht § 21 Abs 1)

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