vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 20. 11. 2013, 2011/02/0055 (Veranstaltungswesen)

VwGHVeranstaltungswesenZfV 2014/655ZfV 2014, 420 Heft 3 v. 3.7.2014

Stmk VeranstG: § 6 Abs 2 (Bewilligung; Voraussetzungen, natürliche Person; Verlässlichkeit; keine; sechs einschlägige Verwaltungsübertretungen)

VwGH 20. 11. 2013, 2011/02/0055

Die Annahme der mangelnden Verlässlichkeit (Zuverlässigkeit) einer natürlichen Person ist jedenfalls dann gerechtfertigt, wenn ihre Handlungen oder Unterlassungen so beschaffen sind, dass das daraus zu gewinnende Persönlichkeitsbild erwarten lässt, es werde die künftige Ausübung der veranstaltungsrechtlichen Tätigkeit gegen die iZm dem Veranstaltungsgesetz zu beachtenden öffentlichen Interessen verstoßen (zum Begriff der Zuverlässigkeit die in VwGH 29. 11. 1995, 95/03/0144, zu § 25 Abs 1 Z 1 GewO 1973 zitierte Rsp).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!