StVO: § 29b Abs 1 (gehbehinderte Personen; Ausstellung eines Ausweises; dauernde starke Gehbehinderung; Bedachtnahme auf "300m-Strecke"; Beurteilung des Betroffenen anhand eines ärztlichen Gutachtens)
VwGH 20. 11. 2013, 2011/02/0068
Nach der stRsp des VwGH stellt der Gesetzesbegriff der "starken Gehbehinderung" iSd § 29b Abs 1 StVO darauf ab, ob die betreffende Person in einer als Gehen zu qualifizierenden Weise ohne Aufwendung überdurchschnittlicher Kraftanstrengung und ohne große Schmerzen eine bestimmte Wegstrecke zurücklegen kann; ist sie dazu in der Lage, so wird eine festgestellte Gehbehinderung nicht als schwer iSd Gesetzes anzusehen sein. Die Fähigkeit zum Zurücklegen einer Strecke von mehr als 300 m ohne überdurchschnittliche Kraftanstrengung und ohne große Schmerzen schließt eine starke Gehbehinderung iSd Gesetzes aus (VwGH 3. 5. 2013, 2009/02/0371).