GSVG: § 2 Abs 1 Z 4 (Pflichtversicherung; selbstständig Erwerbstätige; Erfordernis des Vorliegens einer betrieblichen Tätigkeit; zeitlich befristete Beendigung der betrieblichen Tätigkeit durch Verpachtung des Betriebs; Verpachtung einer Apotheke)
FSVG: § 2 Abs 1 Z 1 (Pflichtversicherung; Mitglieder der Österreichischen Apothekerkammer in der Abteilung selbstständige Apotheker)