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VwGH 13. 11. 2013, 2011/08/0214 (Sozialversicherung)

VwGHSozialversicherungZfV 2014/627ZfV 2014, 400 Heft 3 v. 3.7.2014

GSVG: § 40 Abs 2 (Verjährung der Beiträge; Einforderungsverjährung; Unterbrechung bei Anmeldung und Feststellung der Forderung im Insolvenzverfahren; neuerlicher Beginn der zweijährigen Verjährungsfrist mit dem Ablauf des Tages, an dem der Beschluss über die Aufhebung des Konkurses rechtskräftig geworden ist; keine Anwendung der dreißigjährigen Verjährungsfrist für Judikatsschulden; Nichtbestreiten der Forderung durch den Gemeinschuldner stellt kein zivilrechtliches konstitutives Anerkenntnis dar)

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