AlVG: § 25 Abs 2 (Widerruf des Arbeitslosengeldes und Rückforderung unrechtmäßig empfangener Leistungen; Betretung bei einer nicht gemeldeten meldepflichtigen Beschäftigung; Vermutung einer Tätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze)
AlVG: § 25 Abs 2 (Widerruf des Arbeitslosengeldes und Rückforderung unrechtmäßig empfangener Leistungen; Betretung bei einer nicht gemeldeten meldepflichtigen Beschäftigung; Vermutung einer Tätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze)