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VwGH 26. 6. 2013, 2013/03/0048 (Post- und Fernmeldewesen)

VwGHPost- und FernmeldewesenZfV 2014/620ZfV 2014, 394 Heft 3 v. 3.7.2014

TKG 2003: § 107 Abs 1 idF BGBl I 2011/102 (unerbetene Nachrichten; Unzulässigkeit von Anrufen zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers; zustimmende Willenserklärung kann auch konkludent erfolgen; bloße Veröffentlichung der Kontaktdaten und des Unternehmensgegenstandes des Angerufenen sind keine konkludente Zustimmung, zu Werbezwecken angerufen zu werden)

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