FPG: § 66 Abs 1 (Schutz des Privat- und Familienlebens; Ausweisung; Interessenabwägung; Überwiegen der öffentlichen Interessen; Relevanz der Erfordernis einer medizinischen Behandlung nur, wenn diese nur in Österreich erfolgen könnte)
VwGH 3. 10. 2013, 2013/22/0115, 0116