FPG: § 65 Abs 1 (Antrag auf Aufhebung eines Rückkehrverbots; kein Wegfall der Gefährdungsannahme; Einreise trotz Vorliegens eines Aufenthaltsverbots)
§ 66 (Schutz des Privat- und Familienlebens; Interessenabwägung; Überwiegen der öffentlichen Interessen; Eheschließung zu einem Zeitpunkt, zu dem sich die Beteiligten des unsicheren Aufenthaltsstatus bewusst waren)