FPG: § 66 Abs 1 (Schutz des Privat- und Familienlebens; Interessenabwägung; Überwiegen der öffentlichen Interessen trotz langjährigen Aufenthalts im Bundesgebiet; Aufenthaltsadoption)
VwGH 11. 11. 2013, 2013/22/0072
Der Bf wendet sich gegen die Interessenabwägung der belBeh gem § 66 Abs 1 FPG und verweist insb auf seinen "zehnjährigen Aufenthalt im Bundesgebiet", seine mehr als siebenjährige ununterbrochene Beschäftigung und die damit verbundene Selbsterhaltungsfähigkeit, seine guten Deutschkenntnisse, seine familiären Bindungen und das Fehlen jeglicher Bindungen zum Heimatstaat.