AsylG 2005: § 35 Abs 1 (Antrag auf Erteilung eines Einreisetitels bei der österreichischen Berufsvertretungsbehörde im Ausland; Antrag ist streng zweckgebunden)
§ 35 Abs 3 (Befragungsformular zur Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes)
§ 35 Abs 4 (Erteilung eines Visums, wenn Bundesasylamt mitgeteilt hat, dass Stattgebung eines Antrages auf internationalen Schutz durch Zuerkennung des Statuts des Asylberechtigten oder des subsidiär