Stmk Dienst- und BesoldungsrechtsG, LGBl 2003/29: § 20 Abs 2 Z 1 (Verwendungsänderung qualifizierte, fehlende Gleichwertigkeit)
§ 20 Abs 2 Z 2 (ebenso, keine neue Verwendung; Unzulässigkeit bei Vorhandensein eines Ersatzarbeitsplatzes)
§ 249 (ebenso, Laufbahnverschlechterung)