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VwGH 21. 11. 2013, 2011/11/0185 (Berufliche Vertretungen und freie Berufe)

VwGHBerufliche Vertretungen und freie BerufeZfV 2014/530ZfV 2014, 349 Heft 3 v. 3.7.2014

ÄrzteG 1998 idF BGBl 2009/135: § 102 Abs 1 (Versorgung der Witwe oder des hinterbliebenen eingetragenen Partners)

§ 102 Abs 3 (Ebenso bei geschiedenen Gatten oder eingetragenen Partnern, wenn der Kammerangehörige zurzeit seines Todes Unterhalt zu leisten hatte; Voraussetzungen)

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