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VwGH 23. 7. 2013, 2010/05/0066 (Baurecht)

VwGHBaurechtZfV 2014/520ZfV 2014, 346 Heft 3 v. 3.7.2014

Wr BauO: § 134a Abs 1 (subjektiv-öffentliche Rechte der Nachbarn; durch die taxativ aufgezählten Bestimmungen, sofern sie ihrem Schutz dienen; flächenmäßige Ausnützbarkeit von Bauplätzen, Bestimmungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Fluchtlinien; seitlicher Nachbar hat subjektives Recht auf Einhaltung der hinteren Baufluchtlinie)

VwGH 23. 7. 2013, 2010/05/0066

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