Weist Art 146 des deutschen Grundgesetzes (GG) vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des BVerfG den Weg für eine Weiterführung der europäischen Integration durch eine Verfassungsneugebung und die Ablösung des GG? Wenn ja, wie könnte ein solcher Weg aussehen und unter welchen Voraussetzungen wäre er einzuschlagen? Philipp Cramer widmet sich diesen und damit zusammenhängenden Fragen in der vorliegenden Arbeit, die an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster als Dissertation angenommenen wurde, und greift damit die hochaktuelle Thematik um Integrationsoffenheit und Grenzen der Integration im Rahmen des GG auf. Unter anderem geht es dabei darum, inwieweit das GG über die "Ewigkeitsgarantie" des Art 79 Abs 3 die souveräne Staatlichkeit und das demokratische Verfassungssystem der BRD garantiert und daher einer Weiterentwicklung der Europäischen Union, etwa zu einer europäischen Föderation, entgegenstünde. In der "Lissabon-Entscheidung" hatte das BVerfG eine solche "Entstaatlichung" für rügefähig erklärt und unter anderem klargestellt, dass ein Beitritt Deutschlands zu einem europäischen Bundesstaat oder ein sonstiger nationaler Souveränitätsverzicht "eine freie Entscheidung des Volkes jenseits der gegenwärtigen Geltungskraft des Grundgesetzes voraussetzt" (BVerfGE 123, 267 [364]).