B-VG: Art 140 Abs 1 letzter Satz (Gesetzesprüfung, Individualantrag; Legitimation keine; keine unmittelbare und aktuelle Berührung der Rechtssphäre des Antragstellers durch Regelungen über Zuständigkeit der Überwachungs- und Aufsichtsorgane)
GlücksspielG: § 50 Abs 2, 3 und 4 (Zuständigkeit der Überwachungsorgane)