B-VG: Art 140 Abs 1 letzter Satz (Gesetzesprüfung, Individualantrag; Antrags- und Prüfungsgegenstand; tauglicher Gegenstand ist nur die novellierte Fassung der als verfassungswidrig erachteten Gesetzesstelle, nicht die Novellierungsanordnung, außer diese enthält eine Aufhebung einer Regelung)
Vlbg Wettengesetz-Novelle LGBl 2012/9: Z 4 (Änderung des § 1 Abs 1 WettenG 2003/18 betreffend Ersetzung