GSpG: § 4 Abs 2 (Ausnahmen vom Glücksspielmonopol; Landesausspielungen nach § 5)
§ 5 Abs 1 (Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten, Voraussetzungen; ordnungspolitische Mindestanforderungen, zahlenmäßige Beschränkungen)
§ 52 Abs 1 Z 1 (Verwaltungsübertretung; Veranstaltung, Organisierung, unternehmerisches Zugänglichmachen von verbotenen Ausspielungen oder unternehmerische Beteiligung daran)