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VfGH 10. 6. 2013, B 269/2013 (Gesundheitswesen)

VfGHGesundheitswesenZfV 2014/424ZfV 2014, 285 Heft 2 v. 5.5.2014

ASVG: § 342 Abs 2 idF BGBl I 2010/61 (Vergütung der Tätigkeit von Vertragsärztinnen; nach Einzelleistungen oder nach Pauschalmodellen; Zusammenfassung der Vereinbarungen über die Vergütung in den Honorarordnungen für Einzelordinationen und für Gruppenpraxen; weiter Gestaltungsspielraum der Vertragsparteien)

Tarif für allgemeine Vertragsfachärzte (Anlage B): TP 90 (ausführliche diagnostisch-therapeutische Aussprache zwischen Arzt und Patient; € 11,88)

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