- (öffentliches Gut, über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung; Frage des Privatrechts, soweit nicht durch Gesetz in den Bereich des öffentlichen Rechts verwiesen; Wiener Gebrauchsabgabegesetz, Sondernutzung, die im Tarif zum Gesetz aufgezählt; Hebung in den Bereich des öffentlichen Rechts, im Übrigen Frage des Privatrechts; Zurückweisung von Anträgen auf Erlaubnis für eine nicht im Gesetz bzw Tarif vorgesehene Nutzung)